Deine Möglichkeiten
Mach was Oarges aus dir.
Zu viel Auswahl kann auch mal überfordern.
Die regionalen Koordinierungsstellen Ausbildung bis 18 helfen dir:
Durch diese Möglichkeiten kannst du die Ausbildungspflicht erfüllen:
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Schulbesuch
Weiter geht’s! Nach der neunjährigen Schulpflicht kannst du eine weiterführende Schule besuchen.
Davon gibt’s ein paar Arten
Die allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
Hier bekommst du eine breite Allgemeinbildung. Mit dem Abschluss – der Matura – kannst du danach studieren.
Die berufsbildenden mittleren Schulen (BMS)
Eine BMS vermittelt dir je nach Dauer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine berufliche Vorbildung. Eine BMS kann ein bis vier Jahre dauern.
Die berufsbildenden höheren Schulen (BhS)
Eine BHS verbindet Allgemeinbildung mit einer beruflichen Ausbildung. Nach fünf Jahren schließt du mit der Matura ab und kannst direkt ins Berufsleben einsteigen oder weiterstudieren.
Weitere Schulformen
- Schulen in Schulsonderformen sind besondere Varianten regulärer Schulen. Zum Beispiel Abend-, Aufbau-, Musik- oder Sportformen.
- Privatschulen sind auch besondere Schulvarianten. Sie können dieselben Schulformen (AHS/BMS/BHS) anbieten wie öffentliche Schulen.
- Schulen für Land- und Forstwirtschaft sind berufsbildende Schulen, die sich in ihrer Dauer unterscheiden können. Je nach Schule kannst du von einem Fachabschluss bis zur Matura mit Diplom abschließen.
Im Schulführer kannst du herausfinden, welche Schulangebote es in deiner Region gibt.
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Lehrausbildung
Nach der neunjährigen Schulpflicht kannst du eine Lehre starten. Im Rahmen der Lehrausbildung machst du deine praktische Ausbildung in einem Betrieb oder einer Lernwerkstatt, die Theorie lernst zu parallel dazu in der Berufsschule. Das heißt: duales System. Die Lehre dauert je nach Lehrberuf zwei bis vier Jahre. Für deine Ausbildung bekommst du bereits ein Lehrlingseinkommen.
Einen Überblick über die große Auswahl an über 200 Lehrberufen bekommst du zum Beispiel mit dem AMS-Ausbildungskompass.
Besondere Möglichkeiten bei einer Lehre
Überbetriebliche Lehrausbildung
Du willst eine Lehre machen, findest aber keinen Betrieb, der dich nimmt?
Dann gibt es eine Lösung für dich: die überbetriebliche Lehrausbildung. Das heißt, du machst deine Lehre nicht in einer Firma, sondern in einer speziellen Ausbildungseinrichtung. In einigen überbetrieblichen Lehrausbildungen kannst du deine Lehre auch komplett dort abschließen. Wie bei einer betrieblichen Lehre besuchst du auch hier die Berufsschule und erhältst eine Ausbildungsbeihilfe. Die Ausbildungsplätze vergibt das AMS.
Verlängerte Lehre
Eine verlängerte Lehre bedeutet ganz einfach, dass du etwas mehr Zeit und Unterstützung für eine reguläre Lehre bekommst. Normalerweise sind das ein oder zwei Jahre extra.
Diese Form der Lehre ist für Jugendliche vorgesehen, die Einschränkungen haben, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Lernen. Eine verlängerte Lehre ist sowohl in einem Betrieb als auch in einer überbetrieblichen Ausbildung möglich.
Teilqualifikation
Diese Ausbildungsform ist für Jugendliche vorgesehen, die Einschränkungen haben, wie z. B. Schwierigkeiten beim Lernen. Bei einer Teilqualifikation erlernst du ausgewählte Teile eines Lehrberufs. Welche das sind, legt ihr in deinem Ausbildungsvertrag fest. Nach einer Abschlussprüfung erhältst du einen anerkannten Nachweis für die Teilqualifikation.
Mehr Infos zur verlängerten Lehre und Teilqualifikation findest du auf der Webseite der WKO.
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Ausbildung zu Gesundheits- und Sozialberufen
Im Gesundheits- und Sozialbereich stehen dir viele verschiedene Ausbildungen offen. Die meisten verbinden theoretischen Unterricht mit einer praktischen Ausbildung. Du lernst also an einer Schule oder in einem Lehrgang und sammelst zusätzlich praktische Erfahrung – zum Beispiel in einem Krankenhaus, bei einem Rettungsdienst oder in einer sozialen Einrichtung. Wie die Ausbildung genau aufgebaut ist, hängt vom Beruf ab. Auch die Voraussetzungen, die Dauer und der Abschluss können unterschiedlich sein.
Liste aller Ausbildungen
- Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
- Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildung
- Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz
- Ausbildungen zur Operationstechnischen Assistenz an Einrichtungen, die Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich anbieten
- Lehrgänge oder Schulen für medizinische Assistenzberufe
- Medizinische Fachassistenz
- Desinfektionsassistenz
- Gipsassistenz
- Laborassistenz
- Obduktionsassistenz
- Operationsassistenz
- Ordinationsassistenz
- Röntgenassistenz
- Operationstechnische Assistenz
- Lehrgänge für Ausbildungen in der Pflegeassistenz
- Lehrgänge zur Zahnärztlichen Assistenz
- Lehrgänge zur Medizinischen Masseurin oder zum Medizinischen Masseur
- Lehrgänge zur Heilmasseurin oder zum Heilmasseur
- Lehrgänge zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter
- Lehrgänge zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter
- Lehrgänge oder Schulen für Sozialbetreuungsberufe
- Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer
- Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer
- Heimhelferin oder Heimhelfer
Interessierst du dich genauer für eine Ausbildung, kannst du im AMS-Ausbildungskompass nachsehen, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wo sie angeboten wird.
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Weitere Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
Externistenprüfung und vorbereitende Kurse
Mit einer schulischen Externistenprüfung kannst du einen Schulabschluss oder eine Schulstufe nachholen, ohne die Schule regulär zu besuchen. Besuchst du zum Beispiel einen Lehrgang zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder einen anderen Kurs, der auf eine einzelne Ausbildung vorbereitet, erfüllst du damit die Ausbildungspflicht.
Berufsausbildungsmaßnahmen mit Unterrichtsplänen und Anwesenheitspflicht
Du kannst auch an einem anerkannten Kurs teilnehmen, der dich auf eine weiterführende Schule oder Ausbildung vorbereitet. Voraussetzung ist ein Perspektiven- oder Betreuungsplan des Jugendcoachings oder des AMS, der festhält, dass das Angebot für dich sinnvoll ist. Für den Kurs gilt Anwesenheitspflicht.
Schulbesuch oder Ausbildung im Ausland
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungspflicht auch durch einen Schulbesuch oder eine Ausbildung im Ausland erfüllen. Wenn dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich ist, gilt auch für dich die Ausbildungspflicht. Wichtig ist also, dass deine Schule oder Ausbildung gleichwertig ist, also genauso gut wie eine österreichische Ausbildung. Du sollst nämlich keinen Nachteil davon haben, im Ausland deine Ausbildung zu machen.
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Hilfsangebote und vorbereitende Maßnahmen
Wenn du noch unsicher bist, dich gerade überfordert fühlst oder nicht weißt, wie es weitergehen soll, gibt es Hilfe.
Du oder deine Erziehungsberechtigten können sich dafür bei der KOST, deiner regionalen Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18, melden. Sie ist die erste Anlaufstelle, um herauszufinden, wie es weitergeht.
Die KOST vermittelt dich dann zum Jugendcoaching oder an das Arbeitsmarktservice (AMS). Hier erstellt ihr gemeinsam einen Perspektiven- oder Betreuungsplan. Ihr findet dabei heraus, welche Schule, Ausbildung oder Lehre wirklich zu dir passt und was dir bei deiner Suche helfen kann.
Die folgenden Möglichkeiten stehen dir offen, wenn sie mit dem AMS oder dem Sozialministeriumservice (SMS) abgestimmt sind und zu deinem Perspektiven- oder Betreuungsplan gehören.
Zusätzliche Möglichkeiten
- Teilnahme an Angeboten oder Beratungsleistungen des Sozialministeriumservice (SMS / Jugendcoaching)
- Teilnahme an Angeboten oder Beratungsleistungen des Arbeitsmarktservice (AMS)
- Sprachkurse für Jugendliche, die besondere Förderung in der deutschen Sprache brauchen
- Angebote für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf mit dem Ziel, sie in Bildungs- oder Ausbildungsangebote oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren
- Angebote und Programme der außerschulischen Jugendarbeit, der Länder oder andere Projekte, die eine Integration in Ausbildungs- und Bildungsangebote zum Ziel haben
#Hier findest du eine Liste aller Möglichkeiten und allgemeine Infos als PDF.