Eltern und Familie

Good to know!

In Österreich gibt es die gesetzliche Ausbildungspflicht. Das heißt: Bis zum 18. Geburtstag muss sich Ihr Kind in Ausbildung befinden. Also in Schule, Lehre, berufsbildender Ausbildung oder im Besuch anderer vorbereitender Angebote. Ziel ist, dass junge Menschen nach der Pflichtschule eine weiterführende Ausbildung abschließen und damit bessere Chancen für ihre berufliche Zukunft haben.

Aber nicht jeder Weg führt direkt zum Ziel. Ihr Kind weiß noch nicht, was es einmal machen möchte? Oder hat eine Schule oder Lehre abgebrochen? Dann gibt es Unterstützung:

Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18, Jugendcoaching und AMS helfen, wieder Klarheit zu finden. Diese Stellen unterstützen Ihr Kind dabei, die Ausbildungspflicht zu erfüllen und damit die Zukunftschancen zu verbessern. Die Unterstützung und Beratung sind kostenlos.

Wie Sie Ihrem Kind helfen können

Sie müssen nicht sofort die perfekte Lösung haben – wichtiger ist, dranzubleiben, Fragen zu stellen und Mut zu machen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Interessen und Stärken, und holen Sie Hilfe, wenn es allein gerade nicht weitergeht.

Wo Sie Hilfe bekommen:

Wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen.
Dort bekommen Sie Unterstützung für die nächsten Schritte.

Die regionale Koordinierungsstelle (KOST) ist die erste Anlaufstelle.
Sie klärt, was Ihr Kind braucht und wer am besten helfen kann.

Das Jugendcoaching unterstützt bei der Orientierung und den nächsten Schritten.

Das AMS hilft vor allem bei Lehrstellensuche, Vermittlung und Qualifizierungsangeboten.

Koordinierungsstelle

↙

↘

Jugendcoaching
AMS

Wenn Unterstützung gebraucht wird

Das Jugendcoaching oder das AMS erstellen gemeinsam mit den Jugendlichen einen Perspektiven- oder Betreuungsplan und finden heraus, was zu Ihrem Kind passt: Schule, Lehre, Teilqualifizierung, Kurs, Pflichtschulabschluss oder ein anderes Angebot.

Wichtig: Ihr Kind gestaltet den Plan gemeinsam mit dem Jugendcoaching oder dem AMS. Dabei stehen die eigenen Stärken, Interessen und Möglichkeiten im Mittelpunkt.

Arbeiten ist weiterhin möglich

Während der Ferien oder in ausbildungsfreien Zeiten können Jugendliche Ferialjobs und Praktika machen. Auch Arbeiten im Rahmen einer Lehre ist selbstverständlich möglich. Ein dauerhafter Hilfsjob ohne Ausbildung ist nur erlaubt, wenn er neben Schule oder Ausbildung stattfindet oder im Perspektiven- oder Betreuungsplan steht. Denn kurzfristig Geld verdienen soll langfristige Chancen nicht verbauen.

Wann Sie aktiv
werden müssen

Spätestens wenn Ihr Kind länger als drei Monate keine Schule, Lehre oder Ausbildung besucht, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Koordinierungsstelle in Ihrem Bundesland zu informieren. Das ist der erste Schritt, damit Ihr Kind Unterstützung bekommt.

Auch in schwierigen Lagen gibt es Hilfe

Jede Situation ist anders. Gesundheitliche Probleme, psychosoziale Belastungen, ein eigenes Kind oder ein fehlender Pflichtschulabschluss können zusätzliche Unterstützung notwendig machen.
In bestimmten Situationen kann die Ausbildungspflicht vorübergehend ruhen – zum Beispiel während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, während Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst oder wenn eine Ausbildung aus gesundheitlichen oder anderen berücksichtigungswürdigen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Koordinierungsstelle hilft, die Lage einzuschätzen und passende Unterstützung für Sie und Ihr Kind zu finden.

Verwaltungs­strafen sind das letzte Mittel

Wenn Erziehungsberechtigte die Zusammenarbeit zur Erfüllung der Ausbildungspflicht verweigern, kann eine Anzeige erfolgen. Jugendliche selbst werden nicht bestraft.

Antworten auf die häufigsten fragen finden Sie hier:

Erste Anlaufstelle für Ihre Fragen:

Ihre regionale Koordinierungsstelle hilft Ihnen gerne weiter.

Kontaktformular
* Alle Felder mit Stern sind Pflichtfelder.