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Koordinierungsstellen (KOST) – Ihre regionale Anlaufstelle

In jedem Bundesland gibt es eine Koordinierungsstelle (KOST) für AusBildung bis 18.

Sie ist die zentrale Drehscheibe für Jugendliche, Eltern, Schulen und Betriebe – bei allen Fragen rund um die Ausbildungspflicht und passende Anschlusslösungen.

Was eine Koordinierungsstelle ist

Die Koordinierungsstellen (KOST) sind die regionale Drehscheibe der Initiative AusBildung bis 18. Pro Bundesland gibt es eine KOST, die als Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um die Ausbildungspflicht dient – für Jugendliche, Eltern, Schulen, Betriebe und andere Akteur:innen.

Die KOST koordiniert das regionale Netzwerk aus Jugendcoaching, AMS, Bildungsdirektion, Sozialministeriumservice, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern. Sie ist die zentrale Stelle, die den Überblick behält und Übergänge organisiert.

Was die KOST konkret tut

  • Erstberatung für Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte.
  • Annahme und Bearbeitung von Meldungen über Jugendliche ohne Anschluss.
  • Vermittlung an Jugendcoaching, AusbildungsFit, Schulen, Betriebe und andere Stellen.
  • Koordination zwischen den verschiedenen Akteur:innen im Bundesland.
  • Begleitung von Schulen und Betrieben bei Fragen zur Ausbildungspflicht.

Wann Sie sich an die KOST wenden

Als Jugendliche:r oder Elternteil: wenn Sie eine kostenlose Erstberatung wünschen, wenn Sie nicht wissen, welches Angebot passt, oder wenn ein Schul- oder Lehrabbruch ansteht. Die KOST ist Ihre Karte mit allen Anlaufstellen.

Als Schule oder Betrieb: wenn Sie einen Abbruch melden müssen, wenn Sie Beratung zur Ausbildungspflicht brauchen oder wenn Sie Jugendliche an passende Angebote weitervermitteln möchten. Auch hier ist die KOST die zentrale Drehscheibe.

So finden Sie Ihre KOST

Auf der neuen Website von AusBildung bis 18 finden Sie den KOST-Finder: eine nach Bundesland filterbare Liste aller Koordinierungsstellen mit Adresse, Telefon, E-Mail und Webseite. Ein Anruf oder eine kurze E-Mail reichen für einen ersten Kontakt.

Die KOST-Stellen werden je Bundesland vom Sozialministeriumservice gemeinsam mit den Ländern beauftragt. Inhaltlich arbeiten alle nach denselben Grundprinzipien – die regionalen Besonderheiten werden aber berücksichtigt.

Antworten auf Die häufigsten Fragen finden sie hier:

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