- Beratung & Unterstützung
Lehrkräfte als Brückenbauer in die Ausbildung
Lehrkräfte kennen ihre Schüler:innen oft besser als alle anderen Erwachsenen außerhalb der Familie. Genau deshalb sind sie zentral für gelingende Übergänge in Lehre, weiterführende Schule oder Übergangsangebote. Diese Werkzeuge und Netzwerke stehen Ihnen zur Verfügung.
Warum Lehrkräfte den Unterschied machen
Studien und Praxiserfahrungen zeigen: Eine motivierende, persönliche Ansprache durch eine Lehrkraft kann den Unterschied machen zwischen einem reibungslosen Übergang in die Ausbildung und einem drohenden Schulabbruch. Lehrkräfte sehen Stärken, die Jugendlichen selbst nicht auffallen – und sie sehen Warnzeichen früher als die meisten anderen.
Im Rahmen der Initiative AusBildung bis 18 sind Schulen aktive Partner. Sie können auf ein dichtes Netzwerk zugreifen – von Jugendcoaching über Koordinierungsstellen (KOST) bis zu Lehrbetriebskooperationen.
Werkzeuge und Angebote für Ihre Klasse
- Schnupperlehrtage organisieren – ab der 7. Schulstufe meist möglich.
- Jugendcoaching ins Haus holen: viele Stellen kommen direkt in die Klasse.
- WIK:I-Workshops zu informellen Kompetenzen mit Schülerportfolios.
- Berufs- und Bildungsmessen wie BeSt³, Karrieretage, Schultouren der Hochschulen.
- Karrierekompass, AMS-Berufslexikon, watchado im Unterricht einsetzen.
Frühwarnsystem und Meldewege
Wenn sich abzeichnet, dass ein:e Schüler:in nach der Schule keinen Anschluss hat, sollten Sie das frühzeitig ansprechen – mit den Jugendlichen selbst, mit Eltern und im Schulteam. Die Koordinierungsstelle (KOST) Ihres Bundeslandes ist der zentrale Ansprechpartner für Meldungen und Beratung.
Vernetzung mit Wirtschaft und externen Partnern
Aktive Lehrbetriebskooperationen, Berufsorientierungs-Module mit Wirtschaftspartner:innen, Praxistage in Unternehmen und das Einbinden ehemaliger Schüler:innen sind die wirksamsten Brücken zwischen Klassenzimmer und Ausbildungsalltag.
Auch die Wirtschaftskammer (WKO), das Sozialministeriumservice und das AMS bieten gezielte Programme für Schulen – von Lehrlingsbörsen bis zu Lehrkräfte-Fortbildungen.
Wichtig: Eine Meldung an die KOST ist nicht „Verraten“ – sie löst eine kostenlose, vertrauliche Beratung der Familie aus. Schulen erfüllen damit ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht im Rahmen der Ausbildungspflicht bis 18.