Schulen tragen – neben den Eltern und den Jugendlichen selbst– große Verantwortung für eine gute Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler. Alle Berufsgruppen in der Schule helfen dabei, Jugendliche für ihr weiteres Leben vorzubereiten und die Hürden beim Übergang zwischen Pflichtschule und weiterführender Ausbildung zu meistern.
Schulen können wesentlich zur Vermeidung von frühzeitigem Schulabbruch beitragen. Je früher man Kindern oder Jugendlichen vermitteln kann, wie wichtig eine abgeschlossene Bildung oder Ausbildung für ihren weiteren Lebensweg und ein selbstbestimmtes Leben sind, desto besser sind die Aussichten für einen Verbleib in Schule oder Ausbildung.
Jugendlichen fehlt oft die Verbindung zwischen persönlichen Stärken, Interessen und Berufswahl, manche sind mit anderen belastenden Problemen konfrontiert. Daher ist es wesentlich, dass sich Jugendliche ihrer Stärken, Interessen, Talente und Begabungen bewusstwerden, um auf diese als Ressourcen im Bildungs- und Ausbildungsprozess selbstbewusst zugreifen zu können.
Bei der AusBildung bis 18 geht es daher nicht „nur“ darum, dass Jugendliche nach dem Pflichtschulabschluss weiter qualifiziert werden. Sie umfasst auch präventive Angebote, die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Eltern sowie eine Optimierung der Bildungs- und Ausbildungsangebote.
Jugendliche, die kein Bildungs- oder Ausbildungsangebot nutzen, brauchen möglichst frühzeitig Unterstützung. Eltern sind daher verpflichtet, die Koordinierungsstelle zu verständigen, wenn Jugendliche nicht binnen drei Monaten nach einem Abgang oder Abbruch von Schule oder Ausbildung wieder mit ihrer AusBildung beginnen.
Auch Schulen, AMS, Sozialministeriumservice, Lehrlingsstellen u.a. melden Jugendliche, die Ausbildungen beginnen oder abbrechen, der Statistik Austria.
Koordinierungsstellen stellen sicher, dass Jugendliche, die die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, die passende Unterstützung erhalten.
Damit die Koordinierungsstellen aktiv werden können, bedarf es einer Information über Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen oder erst gar nicht angetreten haben. Aus diesem Grund sind – neben den Eltern und anderen relevanten Institutionen und Einrichtungen – auch die Schulen verpflichtet, der Statistik Austria Daten der von ihnen ausgebildeten oder betreuten Jugendlichen zu melden. Damit soll ein Dropout so früh wie möglich erkannt und Interventionen ermöglicht werden.
Die zur Einhaltung der Meldepflicht durch die Schulen erforderlichen Vorkehrungen hat der jeweilige Schulerhalter zu treffen.
Die übermittelten Daten werden von der Statistik Austria abgeglichen, um jene Jugendlichen herauszufiltern, die keiner Ausbildung nachgehen. Die Daten dieser Jugendlichen werden über das Sozialministeriumservice an die zuständige Koordinierungsstelle übermittelt.
Die Koordinierungsstellen sorgen dafür, dass der Sachverhalt abgeklärt wird und rasch die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen gesetzt werden. Sie arbeiten dabei mit den betroffenen Institutionen (z.B. Jugendeinrichtungen von Bund und Ländern, Schulen, Lehrlingsstellen, Betrieben, AMS) zusammen.
Die Statistik Austria handelt als Dienstleister des Sozialministeriumservice und ist gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen. Eine Verknüpfung der übermittelten Daten erfolgt nur indirekt (für statistische und wissenschaftliche Untersuchungen) personenbezogen.
Erster Schritt im Rahmen der AusBildung bis 18 ist die Erstellung eines individuellen Perspektiven- oder Betreuungsplans. Die Wünsche und Interessen der Jugendlichen stehen dabei im Vordergrund. Die Schulen leisten im Rahmen der Erstellung des Perspektiven- oder Betreuungsplans Unterstützung und prüfen, sofern dies zweckmäßig ist, die Möglichkeit der Wiederaufnahme oder Fortsetzung eines Schulbesuchs.
Wenn Eltern sich nicht darum bemühen, ihre Kinder in Ausbildung zu bringen, kann gegen sie eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Kooperieren sie, (bzw.) der oder die Jugendliche jedoch nicht, liegt keine Strafbarkeit vor.
Strafen im Rahmen der AusBildung bis 18 sind aber nur die letzte Option.
Die Ausbildungspflicht kann erfüllt werden durch:
Hier finden Sie die offizielle Liste der anerkannten Angebote und Maßnahmen, durch deren Absolvierung oder erfolgreichen Abschluss Schüler:innen die Ausbildungspflicht erfüllen können:
Andere Angebote können anerkannt werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Entscheidung fällt das Sozialministeriumservice. Dabei ist wesentlich, ob das Angebot oder die Beschäftigung die Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.
Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur AusBildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!
0800 700 118
info@ausbildungbis18.at