Warum AusBildung bis 18 für Jugendliche?

Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft sowohl der jungen Menschen als auch der österreichischen Wirtschaft. Dank intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Jugendarbeitslosigkeit niedrig zu halten, angesichts der steigenden Qualifikationsanforderungen an Arbeitskräfte reicht die Ausbildungsgarantie allein aber nicht aus.

Zwei Handwerker arbeiten in der Werkstatt

Qualifizierte Fachkräfte stellen eine wesentliche Stärke des Wirtschaftsstandortes Österreich dar. Zu verhindern, dass vorhandene Potenziale nicht genützt werden, ist nicht nur individuell, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Mittel- bis langfristig rentieren sich Investitionen in die AusBildung bis 18, da mehr Jugendliche eine weiterführende Bildung oder Ausbildung haben werden und sich ihr Arbeitslosigkeitsrisiko um zwei Drittel reduziert. Durch nachhaltige, qualifizierte Beschäftigung kommt es künftig zu mehr Steuereinnahmen und weniger Ausgaben für Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen.



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Was bedeutet die Ausbildungspflicht für Betriebe?

Jugendlichen fehlt oft die Verbindung zwischen persönlichen Stärken, Interessen und Berufswahl, manche sind mit anderen belastenden Problemen konfrontiert. Daher ist es wesentlich, dass sich Jugendliche ihrer Stärken, Interessen, Talente und Begabungen bewusstwerden, um auf diese als Ressourcen im Bildungs- und Ausbildungsprozess selbstbewusst zugreifen zu können.


Bei der AusBildung bis 18 geht es daher nicht „nur“ darum, dass Jugendliche nach dem Pflichtschulabschluss weiter qualifiziert werden. Sie umfasst auch präventive Angebote, die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Eltern sowie eine Optimierung der Bildungs- und Ausbildungsangebote.

Weniger unqualifizierte Beschäftigung von Jugendlichen unter 18

Unqualifizierte Beschäftigung bietet kaum Chancen auf eine berufliche Weiterentwicklung, keine Möglichkeit, eine Ausbildung formal abzuschließen, und keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.


Unqualifizierte Beschäftigung ist dennoch erlaubt,
  • wenn sie neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung stattfindet oder
  • wenn sie ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan des oder der Jugendlichen zeitlich befristet festgelegt wurde.

Während der Ferien können Jugendliche aber weiterhin Praktika oder auch Ferialjobs ausüben.

Was passiert mit unqualifiziert Beschäftigten?

Liegt der unqualifizierten Beschäftigung kein Perspektiven- oder Betreuungsplan zu Grunde, ist ein solcher mit dem Jugendcoaching zu erarbeiten. Jugendliche haben in diesem Fall das Recht, ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und -termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt.

Bewusstsein stärken

Auch bei Betrieben soll das Bewusstsein für die Frage nach dem weiteren Verlauf der Bildungskarrieren von Jugendlichen und für Präventionsbemühungen verstärkt werden. Nur so können die betroffenen Jugendlichen rechtzeitig unterstützt werden.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ausbildung Jugendlicher stehen Betrieben Unterstützungsangebote wie das Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching, Lehrstellenförderung oder die Berufsausbildungsassistenz zur Verfügung.

Kontakt zur Koordinierungsstelle

Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur AusBildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!


0800 700 118
info@ausbildungbis18.at

Mo-Do 09:00-16:00 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr
kostenlos aus ganz Österreich