Der Arbeitsmarkt stellt an die Jugendlichen von heute immer höhere Anforderungen. Das Risiko von Arbeitslosigkeit ist für Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, viel höher als für Menschen mit einer weiterführenden Ausbildung.
Mit der AusBildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz als Kern der Initiative AusBildung bis 18 gilt seit 2017.
Immer wieder brechen Jugendliche die Schule oder Lehre ab, nehmen eine Hilfsarbeit an oder ziehen sich ganz aus Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück. Hier tragen Sie als Eltern eine besondere Verantwortung. Helfen Sie mit, dass auch Ihr Kind eine gute Ausbildung bekommt und ermöglichen Sie Ihrem Kind eine gute Zukunft!
Durch die AusBildung bis 18 wird garantiert, dass Ihr Kind Unterstützung bekommt. Sind Jugendliche gefährdet, die Schule oder Ausbildung abzubrechen, werden sie vom Jugendcoaching begleitet. Außerdem wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan ausgearbeitet, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingeht.
Ihr wichtigster Beitrag zur AusBildung bis 18 ist, in Ihrem Kind das Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Unterstützen Sie es dabei, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule oder Ausbildung zu absolvieren!
Um Probleme so früh wie möglich zu erkennen, sind Sie als Eltern verpflichtet, zu melden, wenn Ihr Kind seit drei Monaten keine Schule oder Ausbildung besucht. Nehmen Sie so früh wie möglich mit der Koordinierungsstelle Kontakt auf!
Diese Meldepflicht gilt seit 1. Juli 2017.
Ihr Kind erfüllt die Ausbildungspflicht, wenn es eines der folgenden Angebote besucht:
Erfüllt Ihr Kind die Ausbildungspflicht nicht, drohen Ihnen Strafen.
Diese sehen wir aber nur als allerletztes Mittel. Wenn gerade kein Platz in einer passenden Schule oder Ausbildung zur Verfügung steht oder eine Schule oder Ausbildung erst nach Ablauf der drei Monate beginnt, hat auch dies keine Bestrafung zur Folge.
Bestraft werden Sie allerdings, wenn Sie jede Kontaktaufnahme und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigern.
Sie zahlen 100 bis 500 Euro beim ersten Verstoß bzw. 200 bis 1.000 Euro im Wiederholungsfall.
Die Koordinierungsstelle nimmt mit Ihnen und Ihrem Kind Kontakt auf. Das Jugendcoaching wird Sie dann dabei unterstützen, ein für Ihr Kind passendes Angebot zu finden.
Hilfsarbeit ist meist schlecht bezahlt und bietet kaum Chancen auf eine berufliche Weiterentwicklung und wenig Gehalt.
Wird die Ausbildungspflicht nicht erfüllt, so sollen die Jugendlichen über ein mehrstufiges Verfahren wieder zurück in eine Schule oder Ausbildung gebracht werden. Dies passiert mit Unterstützung der regionalen Koordinierungsstellen, des Jugendcoachings und des AMS.
Gemeinsam wird mit dem oder der Jugendlichen ein persönlicher Perspektiven- oder Betreuungsplan festgelegt. Darin steht, wie die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Das kann z.B. durch eine Schule, Lehre, weiterführende Ausbildung, Teilqualifizierung oder, falls nötig, vorbereitende Angebote oder das Nachholen des Pflichtschulabschlusses erfolgen.
Dabei geht es vor allem um die Interessen und Talente ihres Kindes!
Die Ausbildungspflicht kann erfüllt werden durch:
Hier finden Sie die offizielle Liste der anerkannten Angebote und Maßnahmen, durch deren Absolvierung oder erfolgreichen Abschluss ihr Kind die Ausbildungspflicht erfüllen kann:
Andere Angebote können anerkannt werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Entscheidung fällt das Sozialministeriumservice. Dabei ist wesentlich, ob das Angebot oder die Beschäftigung die Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.
Informationen zum österreichischen Schulsystem in mehreren Sprachen:
Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur AusBildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!
0800 700 118
info@ausbildungbis18.at