Was bringt die AusBildung bis 18 für Jugendliche?

Die AusBildung bis 18 zielt darauf ab, dass alle jungen Menschen eine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung abschließen. In der Jugendarbeit tätige Organisationen sind oft der Zielgruppe am nächsten und verstehen die Anliegen von jungen Menschen. Sie sind daher eine wertvolle Ressource im Bemühen um eine bessere Ausbildung junger Menschen.



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Ein schlechter Start hat lebenslange Folgen

Junge Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, haben ein dreimal höheres Risiko, später von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, und im Vergleich zu jenen Jugendlichen mit Ausbildung ein viermal höheres Risiko nur eine Hilfsarbeit auszuüben. Das Einkommen von Menschen mit geringer Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering. Auch gesundheitliche oder soziale Probleme können die Folge sein. Durch die Ausbildungspflicht wird garantiert, dass Jugendliche, die Hilfe nach der Pflichtschule brauchen, Unterstützung bekommen.

Beratung von Jugendlichen

Prävention ist der Schlüssel

Wichtig ist die Stärkung des Bewusstseins für die Rolle einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung bereits vor dem Ende der Schulpflicht. Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Jugendarbeit leisten hier einen wesentlichen Teil der Arbeit. Je früher man Kindern oder Jugendlichen dieses Bewusstsein vermittelt, desto besser sind die Aussichten für einen Verbleib in Schule oder Ausbildung.

Was bedeutet die Ausbildungspflicht für Einrichtungen und Organisationen?

Jugendlichen fehlt oft die Verbindung zwischen persönlichen Stärken, Interessen und Berufswahl. Manche sind mit anderen belastenden Problemen konfrontiert. Daher ist es wesentlich, dass sich Jugendliche ihrer Stärken, Interessen, Talente und Begabungen bewusstwerden, um auf diese als Ressourcen im Bildungs- und Ausbildungsprozess selbstbewusst zugreifen zu können.

Bei der AusBildung bis 18 geht es daher nicht „nur“ darum, dass Jugendliche nach dem Pflichtschulabschluss weiter qualifiziert werden. Sie umfasst auch präventive Angebote, die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Eltern sowie eine Optimierung der Bildungs- und Ausbildungsangebote.

Was können Einrichtungen und Organisationen beitragen?

Österreich verfügt über ein gutes System zur Unterstützung von ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Viele Einrichtungen und Organisationen tragen dazu bei. Alle – ob Schulen, Eltern oder alle in der Jugendarbeit Tätigen – sind aufgerufen, Jugendliche beim Übergang zwischen Pflichtschule und weiterführender Bildung oder Ausbildung zu unterstützen und im Sinne der AusBildung bis 18 zusammenzuarbeiten:

  • Schulen
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Offene Jugendarbeit
  • Lehr- und Ausbildungsbetriebe
  • Lehrlingsstellen
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendeinrichtungen von Bund und Ländern
  • sonstige Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

Gemeinsam bilden sie ein Netzwerk der Unterstützung für die Jugendlichen.

Finger zeigt nach Rechts - Emoji

Die oben genannten Organisationen und Einrichtungen sind aufgefordert, auch bei der Erstellung eines individuellen Perspektiven- oder Betreuungsplans für die Jugendlichen Unterstützung zu leisten und, sofern dies zweckmäßig ist, die Wiederaufnahme oder Fortsetzung einer Ausbildung ermöglichen.

Meldesystem für Organisationen

Koordinierungsstellen stellen sicher, dass Jugendliche, die die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, die passende Unterstützung erhalten.

Damit die Koordinierungsstellen aktiv werden können, bedarf es einer möglichst umfassenden Information über Jugendliche, die eine Ausbildung oder Betreuung abgebrochen oder erst gar nicht angetreten haben. Aus diesem Grund sind – neben den Erziehungsberechtigten und Schulen – auch folgende Einrichtungen verpflichtet, der Statistik Austria Daten der von ihnen ausgebildeten oder betreuten Jugendlichen zu melden:

  • Lehrlingsstellen
  • AMS
  • Sozialministeriumservice
  • die nicht vom AMS oder Sozialministeriumservice beauftragten Träger von Ausbildungsmaßnahmen

Damit soll ein Dropout so früh wie möglich erkannt und Interventionen ermöglicht werden.

Wofür werden die Daten verwendet?

Die Meldung ist drei Mal im Jahr zu erstatten, um bei Jugendlichen mit fehlendem Ausbildungsstatus rasche Interventionen zu ermöglichen. Die übermittelten Daten werden von der Statistik Austria abgeglichen, um jene Jugendlichen herauszufiltern, die keiner Ausbildung nachgehen. Die Daten dieser Jugendlichen werden über das Sozialministeriumservice an die zuständige Koordinierungsstelle übermittelt. Zuständig ist jene Koordinierungsstelle, in deren Gebiet der Wohnsitz der Jugendlichen liegt.

Die Koordinierungsstellen sorgen dafür, dass der Sachverhalt aufgrund der erfolgten Meldungen abgeklärt wird und rasch die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen gesetzt werden. Sie arbeiten dabei mit den betroffenen Organisationen und Einrichtungen (z.B. Jugendeinrichtungen von Bund und Ländern, Schulen, Lehrlingsstellen, Betrieben und AMS) zusammen.

Kontakt zur Koordinierungsstelle

Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur AusBildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!


0800 700 118
info@ausbildungbis18.at

Mo-Do 09:00-16:00 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr
kostenlos aus ganz Österreich