Der Arbeitsmarkt stellt an die Jugendlichen von
heute immer höhere Anforderungen. Das Risiko
von Arbeitslosigkeit ist für Menschen, die nur die
Pflichtschule besucht haben, viel höher als für
Menschen mit einer weiterführenden Ausbildung.
Mit der AusBildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen
der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz
als Kern der Initiative AusBildung bis 18 gilt seit 2017.
Immer wieder brechen Jugendliche die Schule oder Lehre ab,
nehmen eine Hilfsarbeit an oder ziehen sich ganz aus Schule,
Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück. Hier tragen Sie als Eltern
eine besondere Verantwortung. Helfen Sie mit, dass auch
auch Ihr Kind eine gute Ausbildung bekommt und ermöglichen
Sie Ihrem Kind eine gute Zukunft!
Durch die AusBildung bis 18 wird garantiert, dass Ihr Kind Unterstützung
bekommt. Sind Jugendliche gefährdet, die Schule oder Ausbildung abzubrechen,
werden sie vom Jugendcoaching begleitet. Außerdem wird ein Perspektiven- oder
Betreuungsplan ausgearbeitet, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingeht.
Ihr wichtigster Beitrag zur AusBildung bis 18 ist, in Ihrem Kind das
Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Unterstützen
Sie es dabei, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule
oder Ausbildung zu absolvieren!
Um Probleme so früh wie möglich zu erkennen, sind Sie als Eltern
verpflichtet, zu melden, wenn Ihr Kind seit drei Monaten keine
Schule oder Ausbildung besucht. Nehmen Sie so früh wie
möglich mit der Koordinierungsstelle Kontakt auf!
Diese Meldepflicht gilt seit 1. Juli 2017.
Ihr Kind erfüllt die Ausbildungspflicht, wenn es eines der folgenden Angebote besucht:
Erfüllt Ihr Kind die Ausbildungspflicht nicht, drohen Ihnen Strafen.
Diese sehen wir aber nur als allerletztes Mittel. Wenn gerade kein
Platz in einer passenden Schule oder Ausbildung zur Verfügung
steht oder eine Schule oder Ausbildung erst nach Ablauf der drei
Monate beginnt, hat auch dies keine Bestrafung zur Folge.
Bestraft werden Sie allerdings, wenn Sie jede Kontaktaufnahme
und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigern.
Sie zahlen 100 bis 500 Euro beim ersten Verstoß bzw. 200 bis 1.000 Euro
im Wiederholungsfall. Was passiert, wenn Sie Ihr Kind gemeldet haben?
Die Koordinierungsstelle nimmt mit Ihnen und Ihrem Kind Kontakt auf.
Das Jugendcoaching wird Sie dann dabei unterstützen, ein für Ihr Kind
passendes Angebot zu finden.
Hilfsarbeit ist meist schlecht bezahlt und bietet kaum Chancen
auf eine berufliche Weiterentwicklung und wenig Gehalt.
Hilfsarbeit von Jugendlichen ist nur erlaubt,
Während der Ferien darf Ihr Kind weiterhin Ferialjobs ausüben.
Wird die Ausbildungspflicht nicht erfüllt, so sollen die Jugendlichen
über ein mehrstufiges Verfahren wieder zurück in eine Schule oder
Ausbildung gebracht werden. Dies passiert mit Unterstützung der
regionalen Koordinierungsstellen, des Jugendcoachings und des AMS.
Gemeinsam wird mit dem oder der Jugendlichen ein persönlicher
Perspektiven- oder Betreuungsplan festgelegt. Darin steht, wie die
Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Das kann z.B. durch eine
Schule, Lehre, weiterführende Ausbildung, Teilqualifizierung oder,
falls nötig, vorbereitende Angebote oder das Nachholen des
Pflichtschulabschlusses erfolgen.
Dabei geht es vor allem um die Interessen und Talente ihres Kindes!
Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur Ausbildung bis 18 haben,
schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!