Was bringt AusBildung bis 18 für Jugendliche?

Der Arbeitsmarkt stellt an die Jugendlichen von
heute immer höhere Anforderungen. Das Risiko
von Arbeitslosigkeit ist für Menschen, die nur die
Pflichtschule besucht haben, viel höher als für
Menschen mit einer weiterführenden Ausbildung.
Mit der AusBildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen
der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz
als Kern der Initiative AusBildung bis 18 gilt seit 2017.


Eltern haben großen Einfluss auf das spätere Leben ihrer Kinder

Immer wieder brechen Jugendliche die Schule oder Lehre ab,
nehmen eine Hilfsarbeit an oder ziehen sich ganz aus Schule,
Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück. Hier tragen Sie als Eltern
eine besondere Verantwortung. Helfen Sie mit, dass auch
auch Ihr Kind eine gute Ausbildung bekommt und ermöglichen
Sie Ihrem Kind eine gute Zukunft!

Durch die AusBildung bis 18 wird garantiert, dass Ihr Kind Unterstützung
bekommt. Sind Jugendliche gefährdet, die Schule oder Ausbildung abzubrechen,
werden sie vom Jugendcoaching begleitet. Außerdem wird ein Perspektiven- oder
Betreuungsplan ausgearbeitet, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingeht.


Pflichten für Eltern

Ihr wichtigster Beitrag zur AusBildung bis 18 ist, in Ihrem Kind das
Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Unterstützen
Sie es dabei, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule
oder Ausbildung zu absolvieren!
Um Probleme so früh wie möglich zu erkennen, sind Sie als Eltern
verpflichtet, zu melden, wenn Ihr Kind seit drei Monaten keine
Schule oder Ausbildung besucht. Nehmen Sie so früh wie
möglich mit der Koordinierungsstelle Kontakt auf!
Diese Meldepflicht gilt seit 1. Juli 2017.


Erfüllt mein Kind die Ausbildungspflicht?

Ihr Kind erfüllt die Ausbildungspflicht, wenn es eines der folgenden Angebote besucht:

  • Schule
  • berufliche Ausbildung wie Lehre, Überbetriebliche Ausbildung, Teilqualifizierung
  • vorbereitende Maßnahme für eine weitere Ausbildung
  • Nachholen des Pflichtschulabschlusses
  • arbeitsmarktpolitische Angebote
  • Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf
  • eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung

  • Von der Ausbildungspflicht vorübergehend ausgenommen sind:

  • Jugendliche, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. Jugendcoaching, AMS
    oder Koordinierungsstellen stehen jungen Eltern aber gerne zur Verfügung,
    wenn sie ihre weiteren Bildungs- und Berufswege noch während der Karenz
    planen möchten
  • Jugendliche, die an einem Freiwilligen Sozialjahr, einem Freiwilligen
    Umweltjahr, einem Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland oder
    einem Freiwilligen Integrationsjahr teilnehmen
  • Jugendliche, die einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten

  • Strafen

    Erfüllt Ihr Kind die Ausbildungspflicht nicht, drohen Ihnen Strafen.
    Diese sehen wir aber nur als allerletztes Mittel. Wenn gerade kein
    Platz in einer passenden Schule oder Ausbildung zur Verfügung
    steht oder eine Schule oder Ausbildung erst nach Ablauf der drei
    Monate beginnt, hat auch dies keine Bestrafung zur Folge.
    Bestraft werden Sie allerdings, wenn Sie jede Kontaktaufnahme
    und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigern.
    Sie zahlen 100 bis 500 Euro beim ersten Verstoß bzw. 200 bis 1.000 Euro
    im Wiederholungsfall. Was passiert, wenn Sie Ihr Kind gemeldet haben?
    Die Koordinierungsstelle nimmt mit Ihnen und Ihrem Kind Kontakt auf.
    Das Jugendcoaching wird Sie dann dabei unterstützen, ein für Ihr Kind
    passendes Angebot zu finden.


    Mein Kind ist HilfsarbeiterIn

    Hilfsarbeit ist meist schlecht bezahlt und bietet kaum Chancen
    auf eine berufliche Weiterentwicklung und wenig Gehalt.

    Hilfsarbeit von Jugendlichen ist nur erlaubt,

  • wenn sie neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung stattfindet oder
  • wenn sie ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan zeitlich befristet festgelegt wurde.
  • Während der Ferien darf Ihr Kind weiterhin Ferialjobs ausüben.


    Unterstützung für Ihr Kind

    Wird die Ausbildungspflicht nicht erfüllt, so sollen die Jugendlichen
    über ein mehrstufiges Verfahren wieder zurück in eine Schule oder
    Ausbildung gebracht werden. Dies passiert mit Unterstützung der
    regionalen Koordinierungsstellen, des Jugendcoachings und des AMS.

    Gemeinsam wird mit dem oder der Jugendlichen ein persönlicher
    Perspektiven- oder Betreuungsplan festgelegt. Darin steht, wie die
    Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Das kann z.B. durch eine
    Schule, Lehre, weiterführende Ausbildung, Teilqualifizierung oder,
    falls nötig, vorbereitende Angebote oder das Nachholen des
    Pflichtschulabschlusses erfolgen.
    Dabei geht es vor allem um die Interessen und Talente ihres Kindes!

    Kontakt zur Koordinierungsstelle

    Wenn Sie konkrete oder persönliche Fragen zur Ausbildung bis 18 haben,
    schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an!


    0800 700 118

    Mo-Do 09:00-16:00 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr
    kostenlos aus ganz Österreich