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Ausbildung ist Pflicht!

Wichtig für alle Eltern: Eine Ausbildung bis 18 ist für alle jungen Menschen in Österreich Pflicht. Spätestens ab dem letzten Schuljahr, in dem Schulpflicht besteht, sollten Eltern mit ihren Kindern darüber reden, wie es nach der Schulpflicht weitergeht – und wie die Kinder die gesetzliche Ausbildungspflicht bis 18 erfüllen.

Zur Erfüllung der Bildungs- und Ausbildungspflicht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Ihr Kind kann eine weiterführende Schule besuchen – also zum Beispiel eine AHS, BMS oder BHS. In diese Kategorie fallen auch Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, für Sozialbetreuungsberufe, für Kinder- und Jugendlichenpflege, für medizinische Assistenzberufe, für den medizinisch-technischen Fachdienst oder für Land- und Forstwirtschaft. Mit jedem Schultyp sind unterschiedliche Zukunftsaussichten für weitere Bildung und Ausbildung sowie für den Berufseintritt verbunden. Diese sollten Sie für eine gute Entscheidung gemeinsam mit Ihrem Kind durchbesprechen.

  • Eine weitere Möglichkeit zur Erfüllung der Ausbildungspflicht ist eine Lehrausbildung. Dafür spricht auch in Zeiten des Fachkräftemangels viel. Gibt es keine Lehrstelle in einem Betrieb, kann Ihr Kind auch eine überbetriebliche Ausbildung

  • Natürlich wird auch eine Aus­bil­dung in einem Ge­sund­heits­be­ruf für die Ausbildungspflicht anerkannt. Die Möglichkeiten sind breit gefächert – sie reichen von der zahnärztlichen Assistenz, über medizinische oder Heil-Masseur:innen und Pflege(fach)assistenz bis zu Rettungs- oder Notfallsanitäter:innen. Die Nachfrage ist in allen Bereichen groß.
  • Anerkannt wird auch die Aus­bil­dung in einem So­zi­al­be­treu­ungs­be­ruf, etwa als Diplom-Sozialbetreuer:in oder Heimhelfer:in.

  • Auch die Teilnahme an anerkannten Kursen wird anerkannt. Darunter fallen Kurse, die auf eine weiterführende Schule oder Ausbildung vorbereiten. Dabei muss ein Perspektiven- oder Betreuungsplan des Jugendcoaching oder AMS vorliegen. Ebenfalls anerkannt wird die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs für Ju­gend­li­che, die besondere Förderung in der deutschen Sprache brauchen. Auch hier setzt ein Perspektiven- oder Betreuungsplan den Rahmen.

  • Weiters wird für die Ausbildungspflicht bis 18 die Teil­nah­me an einem An­ge­bot für Ju­gend­li­che mit Un­ter­stüt­zungs­be­darf anerkannt, welche die Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt erleichtert. Ein Perspektiven- oder Betreuungsplan ist hier ebenfalls verpflichtend für die Anerkennung erforderlich.

  • Wenn das eigene Kind Schulen oder Ausbildungen im Ausland besucht, die mit vergleichbaren österreichischen Schulen oder Ausbildungen mindestens gleichwertig sind oder in Österreich nicht angeboten werden, lässt sich damit ebenfalls die Ausbildungspflicht mit 18 erfüllen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um die gesetzliches Ausbildungspflicht zu erfüllen – und damit die Weichen für die Zukunft des eigenen Kindes bestmöglich zu stellen. Je früher Sie Ihr Kind mit dem Thema beschäftigen und es bei der Entscheidung unterstützen, desto besser.

Wichtig: Gelingt es nicht, die Ausbildungspflicht eigenständig zu erfüllen, werden die Jugendlichen mit Unterstützung der regionalen Koordinierungsstellen für die Ausbildung bis 18, des Jugendcoachings und des AMS auf Basis eines Perspektiven- oder Betreuungsplans wieder zurück in eine Schule oder Ausbildung gebracht. Auch hier ist die Mitwirkung der Eltern ein wichtiger Erfolgsfaktor.

No front: Wer mehr kann, ist besser dran

Fotocredit: iStock_Anchiy