Was du als Lehrling beachten musst und welche Regelungen für dich gelten – das haben wir hier für dich zusammengefasst.
Was ist beim Lehrvertrag zu beachten?
- Zu Beginn deiner Lehre sind die ersten drei Monate eine Probezeit. In dieser Zeit kannst du oder deine Ausbildungsstätte deinen Vertrag auflösen. Nach der Probezeit bist du vor einer Auflösung geschützt.
- Der Vertrag erfolgt schriftlich zwischen Lehrling und lehrberechtigter Person – das kann sowohl eine Person oder auch eine Firma sein.
- Der schriftliche Lehrvertrag muss folgende Punkte beinhalten:
- Name, Anschrift etc. des Lehrlings sowohl der lehrberechtigten Person sowie der Ausbildnerin oder des Ausbildners
- Standort der Ausbildungsstätte
- Der zu erlernende Lehrberuf
- Beginn und Ende der Lehrzeit
- Das Lehrlingseinkommen – dieses hängt vom Lehrberuf und dem jeweiligen Kollektivvertrag* ab
Was sind die Lerninhalte deiner Lehre?
- Im Berufsbild der Lehre sind alle Inhalte zu finden. Darin ist genau festgelegt, welche Fertigkeiten in welchem Lehrjahr vom Lehrbetrieb vermittelt werden sollen.
- Es gibt zu jedem Lehrberuf ein eigenes Berufsbild. Das Berufsbild kann ganz einfach online gefunden werden, indem nach „Ausbildungsverordnung Lehrberuf“ gesucht wird. Zum Beispiel: „Ausbildungsverordnung Gesundheits- und Krankenpflege“
- Eine ordnungsgemäße Ausbildung ist ein Rechtsanspruch! Dazu zählen auch:
- Zahlung des Lehrlingseinkommens
- Uneingeschränkter Besuch der Berufsschule
- Übernahme der Internatskosten durch den Lehrbetrieb
Wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus?
Die Arbeitszeiten hängen vom Alter des Lehrlings ab, aber grundsätzlich gilt: täglich acht bzw. wöchentlich 40 Stunden. Sonderregelungen können im Kollektivvertrag verankert sein. Nach sechs Stunden Arbeitszeit steht dir eine halbe Stunde Pause zu.
Zusätzlich sind Obergrenzen für bestimmte Altersgruppen zu beachten:
- Unter 16: 9 Stunden täglich bzw. 45 Stunden wöchentlich
- Ab 16: 9,5 Stunden bzw. 45 Stunden wöchentlich
- Volljährige: hier greifen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
Wichtig bei unter 18-Jährigen: Überstunden sind verboten!
Und was ist mit der Berufsschule?
Der Besuch der Berufsschule gehört zur dualen Ausbildung und ist verpflichtend. Deswegen werden Zeiten der Berufsschule (bis auf die übliche einstündige Mittagspause) deiner Lehrzeit angerechnet.
Üblich sind zwei unterschiedliche Varianten:
- In Blöcken: beispielsweise zwei Monate in die Berufsschule – das ist häufig in den Bundesländern der Fall
- Wöchentlich 1-2 Tage – das ist häufig in Wien so geregelt
Der Lehrberuf ist doch nichts für mich. Was tun?
Falls der Lehrberuf doch nicht deinen Erwartungen entspricht, du dich umentscheidet oder aus anderen Gründen den Lehrberuf abbrechen möchtest, bestehen drei Möglichkeiten, dies zu tun:
- Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit: innerhalb dieser Zeit kann sowohl der Lehrling als auch die lehrberechtigte Person ohne Angabe von Gründen sowie ohne Fristen das Arbeitsverhältnis lösen.
Nach der Probezeit:
- Du kannst mit der lehrberechtigten Person eine einvernehmliche Auflösung vereinbaren. Hier ist zusätzlich die Belehrung durch die Arbeiterkammer notwendig, da genaue Rechtsfolgen mit dem Lehrling besprochen werden. Bei Minderjährigen wird zudem die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, also deiner Erziehungsberechtigten, benötigt.
- Bei einer vorzeitigen außerordentlichen Auflösung ist die Angabe eines Grundes notwendig. Hierbei solltest du dich zuvor mit der Arbeiterkammer absprechen.
Alle drei Varianten müssen schriftlich erfolgen.
Ein Perspektiven- oder Betreuungsplan hilft dir wenn du gerade keine Schule oder Ausbildung machst und nicht weißt, welche Ausbildung zu dir passt oder welche Schritte du als nächstes machen sollst.
In diesen Fällen wende dich an die Koordinierungsstelle! Wichtig für den Plan ist das, was du selbst willst. Es wird nichts über deinen Kopf hinweg entschieden!
*Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. (Quelle: arbeiterkammer.at)