Wenn du auf der Suche nach einem Nebenjob bist, gibt es einige Dinge zu beachten, denn für unterschiedliche Tätigkeiten gelten unterschiedliche Arbeitsbedingungen. Gerade, wenn man noch keine oder wenig Erfahrung in der Berufswelt gemacht hat, können die ersten Schritte überfordernd sein. Wir erklären dir, worauf es bei Ferialjob, Pflichtpraktikum und Volontariat ankommt, worin die Unterschiede liegen und was es zu beachten gilt.
Ferialjob
Vor allem junge Leute in Ausbildung üben häufig über die Ferienzeit Ferialjobs aus. Das ist eine gute Möglichkeit, neben Schule oder Studium Geld zu verdienen. Bei einem Ferialjob besteht ein Arbeitsverhältnis. Somit gelten die betrieblichen Arbeitszeiten und man ist in die betriebliche Organisation eingebunden. Der Vertrag für einen Ferialjob ist befristet und mit Ende der vereinbarten Zeit endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Eine Bezahlung wird nach Kollektivvertrag vereinbart bzw. steht dir, falls kein Kollektivvertrag vorhanden ist, ein angemessenes Entgelt zu. Bei einer Anstellung die entgeltlich entlohnt wird, ist eine Vollversicherung notwendig. Das bedeutet, dass für dich eine Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung angemeldet werden muss.
Für Schülerinnen und Schüler ist es wichtig zu beachten, dass ein Ferialjob erst mit der Erfüllung der Schulpflicht (neun Schuljahre) sowie ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgeführt werden kann.
Pflichtpraktikum
Während der Schule oder einer anderen Ausbildung ist häufig ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, das innerhalb einer bestimmten Zeit erfüllt werden muss. Dabei arbeitest du in einem Betrieb, um berufliche Erfahrungen zu sammeln, einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen und gelerntes Wissen anzuwenden.
Bei einem Pflichtpraktikum bekommst du einen Arbeitsvertrag. Neben deinen persönlichen Daten sowie Daten der Arbeitgeber sollte vor allem auch die Dauer des Praktikums, Ort und Zeit sowie Entlohnung im Vertrag festgehalten sein. Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls bei einem Pflichtpraktikum anzumelden.
Auch bei einem Pflichtpraktikum ist zu beachten, dass dieses erst ab der Erfüllung der Schulpflicht und ab dem vollendeten 15. Lebensjahr absolviert werden kann.
Volontariat
Ziel eines Volontariats ist es, Berufserfahrung zu sammeln und Kenntnisse mit Fachbezug zu erlangen. Beim Volontariat bist du nicht verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Gleichzeitig hast du aber auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Fallweise kann es sein, dass aber eine Art „Taschengeld“ ausgezahlt wird. Zusätzlich ist man im Unterschied zu Ferialjobs oder Pflichtpraktikum nicht an Arbeitszeiten gebunden und eine Eingliederung in den Betrieb ist nicht vorgesehen. Wichtig: als Volontärin oder Volontär muss man unfallversichert sein.
Generell ist zu beachten, dass häufig weder ein Volontariat noch ein Ferialjob als Pflichtpraktikum anerkannt werden kann. Weitere Informationen findest du auf der Seite der Arbeiterkammer.