Nach der Schulpflicht gilt in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18, damit alle Jugendlichen bessere Zukunftsaussichten haben. Für Eltern bedeutet dies: Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, wie es nach der Schulpflicht weitergehen soll – und unterstützen Sie eine gute Bildungs- und Berufsentscheidung.
Die Ausbildungspflicht bis 18 soll sicherstellen, dass Jugendliche nach dem Ende der Pflichtschule nicht ohne weitere Qualifikationen und Perspektiven in ihre Zukunft starten. Daran haben natürlich auch Sie als Elternteil ein großes Interesse. Wichtig ist es, mit dem Kind die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Erfüllung der Ausbildungspflicht durchzugehen – und aus der Pflicht eine Chance zu machen: Was ist der beste und interessanteste Weg in die Zukunft?
- Weiterführende Schule: Möglich ist nicht nur der Besuch einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), einer Berufsbildenden Mittleren Schule (BMS) oder einer Berufsbildenden Höheren Schule (BHS). Weiterführende Schulen sind auch Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, für Sozialbetreuungsberufe, für Kinder- und Jugendlichenpflege, für medizinische Assistenzberufe, für den medizinisch-technischen Fachdienst oder für Land- und Forstwirtschaft. Weiterführende Schulen bieten in der Regel den Vorteil einer Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche. Das erhöht die Chancen im Berufsleben.
- Lehre: Eine fundierte Berufsausbildung wird heute immer attraktiver. Betriebe suchen verstärkt Fachkräfte. Moderne Lehrausbildungen haben auch ein ausgezeichnetes Image – etwa rund um Digitalisierungsthemen. Sollte sich keine Lehrstelle in einem Betrieb finden, kann Ihr Kind auch eine überbetriebliche Ausbildung nützen.
- Gesundheit: Eine weitere Möglichkeit ist eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf. Auch hier warten sehr gute Arbeitsmarktchancen auf die Jugendlichen. Die Ausbildungswege sind hier sehr vielfältig und reichen von der zahnärztlichen Assistenz über medizinische oder Heil-Masseur:innen und Pflege(fach)assistenz bis zu Rettungs- oder Notfallsanitäter:innen. Der Gesundheitssektor wird auch in Zukunft weiterwachsen.
- Soziales: Mit einer Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf, etwa als Diplom-Sozialbetreuer:in oder Heimhelfer:in, erfüllt man ebenfalls die Ausbildungspflicht bis 18 – und hat eine Ausbildung in einem Bereich, der immer wichtiger wird.
- Bundesheer: Angesichts der wachsenden Investitionen in das Bundesheer und dessen Personal ist eventuell auch eine militärische Ausbildung interessant. Für die Ausbildungspflicht anerkannt wird die Teilnahme an einer Offiziers- oder Unteroffiziersausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstes oder eines Dienstverhältnisses beim Bundesheer.
- Kurse: Kurse, die auf eine weiterführende Schule oder Ausbildung vorbereiten und auf Basis eines Perspektiven- oder Betreuungsplans des Jugendcoachings oder AMS erfolgen, sind ebenfalls eine Möglichkeit, um die Ausbildungspflicht zu erfüllen. Im Rahmen eines Perspektiven- und Betreuungsplans wird auch die Teilnahme an einem Sprachkurs für Jugendliche, die besondere Förderung in der deutschen Sprache brauchen, anerkannt. Sollte Ihr Kind spezifischen Unterstützungsbedarf haben und an einem entsprechenden Angebot zur Integration in den Arbeitsmarkt teilnehmen, wird dies auch für die Ausbildungspflicht anerkannt. Auch hier ist ein Perspektiven- oder Betreuungsplan für die Anerkennung erforderlich.
Wichtig: Auch eine Schule oder Ausbildung im Ausland kann anerkannt werden. Sollten Sie z.B. mit Ihrem Kind nach der Schulpflicht ins Ausland gehen und ihr Kind dort eine Schule oder eine Ausbildung besuchen, die mit vergleichbaren österreichischen Schulen oder Ausbildungen mindestens gleichwertig sind oder in Österreich nicht angeboten werden, ist damit ebenfalls die Ausbildungspflicht bis 18 erfüllt.
Dieser Überblick zeigt: Die Möglichkeiten nach der Pflichtschule sind vielfältig – und diese Vielfalt wird auch für die gesetzliche Ausbildungspflicht voll anerkannt. Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit dem Kind konkrete Wege nach der Schulpflicht zu entwickeln.
Falls das übrigens nicht gelingen sollte und die Ausbildungspflicht nicht eigenständig erfüllt werden kann, werden betroffene Jugendliche mit Unterstützung der regionalen Koordinierungsstellen für die Ausbildung bis 18, des Jugendcoachings und des AMS auf Basis eines Perspektiven- oder Betreuungsplans wieder zurück in eine Schule oder Ausbildung gebracht. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass Sie als Elternteil diesen Prozess begleiten und Ihr Kind unterstützen.
No front: Wer mehr kann, ist besser dran
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